Auf dieser Seite informiert der Vorstand regelmässig über das aktuelle Schutzkonzept der SLRG Sektion Lyss.

Gemäss dem Beschluss des Bundesrats vom 17.12.2021 passen wir unser Schutzkonzept per 20.12.2021 an:

Allgemeines Kurswesen

• Für BLS-AED-SRC-Kurse gilt 2G sowie Maskenpflicht.

• Für Kurse im Wasser gilt 2G+. Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich einen negativen Test vorweisen. Keinen Test müssen Personen machen, deren vollständige Impfung, Booster oder Genesung weniger als vier Monate her ist.

• Von den Regelungen ausgenommen sind Kinder/Jugendliche <16 Jahre.

Vereinssport

• Für das Training im Hallenbad gilt 2G+.

• Für alternatives Training in Innenräumen (z.B. Turnhalle) gilt 2G plus Maskenpflicht ODER freiwillig 2G+

• Für alternatives Training im Freien gelten bis 300 Personen keine spezifischen Vorgaben

• Von den Regelungen ausgenommen sind Kinder/Jugendliche <16 Jahre.

Leistungsorientierter Sport

• Für Sportlerinnen mit einer Swiss Olympic Card und/oder Nationalkader-Mitglieder gilt weiterhin 3G.

Trainings und Einsätze von Sektionen mit Leistungsaufträgen im Bereich See-, Wasserrettung

• Seitens SLRG gehen wir aktuell davon aus, dass hier sinngemäss die Regeln der Arbeitswelt gelten.

Vereinsanlässe, Vorstandssitzungen etc.

• Für Anlässe in Innenräumen gilt 2G plus Maskenpflicht sowie Sitzpflicht bei Essen und Trinken

• Für Anlässe draussen gelten bis 300 Personen keine spezifischen Vorgaben. Für Anlässe mit mehr als 300 Personen gilt 3G.

• Bei Vorstandssitzungen etc. ist unklar, ob diese in den privaten Bereich fallen. Seitens SLRG empfehlen wir, Sitzungen online abzuhalten.

Es gilt zu beachten, dass einige Kantone weiterführende Bestimmungen kennen. Seitens SLRG gelten in Ergänzung zu den behördlichen Bestimmungen keine zusätzlichen Vorgaben (z.B. allfällige Einschränkungen bei Kurs-Sequenzen etc.).

Die SLRG sieht die aktuelle Dringlichkeit weitergehender Einschränkungen. Mit Blick auf unsere Mission – «Ertrinken verhindern!» – bedauert die SLRG, dass Erste-Hilfe- sowie Lebensrettungs-Kurse in der aktuellen Verordnung in den Ausnahmeregelungen von 2G und 2G+ nicht berücksichtigt wurden. Die SLRG setzt sich direkt beim Bund dafür ein, dass dies bei der nächsten Anpassung der Covid-Verordnung erfolgt und für oben genannte Kurse die 3G-Vorgabe gilt. Im Sportbereich wird sich die SLRG weiterhin an den jeweiligen Vernehmlassungsprozessen bei Swiss Olympic beteiligen.


Folgende 6 Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend weiterhin eingehalten werden:

1. Nur symptomfrei ins Training

Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

2. Abstand halten

Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Duschen, nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind zwei Meter Abstand nach wie vor einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im eigentlichen Trainingsbetrieb ist der Körperkontakt in allen Sportarten wieder zulässig. Pro Person müssen mindestens 10m2 Trainingsfläche zur Verfügung stehen, was bedeutet, dass bei unseren Trainings maximal 10 Personen pro Schwimmbahn teilnehmen dürfen. Diese müssen pro Bahn besonders bei Wartezeiten mit Abstand verteilt werden (z.B. Warten oben und unten der Bahn, ggf. in der Mitte). Sollten mehr als zehn Personen das Training besuchen, muss auf eine zweite Schwimmbahn ausgewichen werden. Falls dies nicht möglich ist, muss die Gruppe geteilt werden und im Wechsel ein Wasser- und Landtraining durchgeführt werden.

3. Gründlich Hände waschen

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

4. Präsenzlisten führen

Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 5). In welcher Form die Liste geführt wird (Doodle, App, Excel, usw.) ist dem Verein freigestellt.

5. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins

Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies für den Trainingsbetrieb Magali Durtschi. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an sie wenden (Tel. +41 77 453 25 42 oder magalidurtschi@hotmail.com).

6. Besondere Bestimmungen

Pro Schwimmbahn ist eine Personenanzahl von 10 maximal zulässig. Diese müssen jeweils auf der Bahn besonders bei Wartezeiten mit Abstand von 2 Metern verteilt werden (z.B. Warten oben und unten der Bahn, ggf. in der Mitte). Sollten mehr als zehn Personen das Training besuchen, muss auf eine zweite Schwimmbahn ausgewichen werden. Falls dies nicht möglich ist, muss die Gruppe geteilt werden und im Wechsel ein Wasser- und Landtraining durchgeführt werden. Ob eine zweite Schwimmbahn belegt werden darf, ist jeweils mit der Badeaufsicht zu klären. Verantwortlich ist der jeweilige Trainingshauptleiter.

Lyss, 06. Juni 2020                                                                                                 Vorstand der SLRG Lyss